Der Winter steht vor der Tür, weshalb man für die Eis- und Schneebeseitigung in seinem "Zuständigkeitsbereich" gesetzlich verpflichtet ist. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, oder gar schlimmer, eine Person verletzt sich aufgrund der nicht eingehaltenen Schneeräum- und Streupflicht, muss man mit hohen Strafen bzw. Schadensersatz rechnen.
Der Winterdienst an sich ist oft mit körperlich anstrengender Arbeit, teuren Arbeitsgeräten und Mitteln, sowie einem gewissen Maß an Zeit verbunden, die der Mieter oder Vermieter selbst erbringen muss, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Mit unseren Winterdienst können Sie sich auf die wichtigen Sachen im Leben konzentrieren, ohne noch zusätzlich mit der "Winterdienstverpflichtung" belastet zu werden.
Dieses Problem nehmen wir Ihnen gerne ab. Übertragen Sie Ihre Verantwortung auf uns und genießen Sie die Winterzeit.
Fordern Sie am besten jetzt über unser Kontaktformular ein unverbindliches Angebot für unseren Winterdienst an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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